Solidarstadt Logo
Solidarstadt Logo

SOLIDARSTADT e.V.

Recherchen und Studien zu Städtebau und Wohnen

Qualitätsmerkmale von Planunterlagen

Um die Bürgerbeteiligung zu fördern, ist die Verständlichkeit der vom Projektträger vorgelegten Bestands- und Entwurfspläne entscheidend. Die Planinformationen sollen schnell einleuchten und leicht zugänglich sein. Die folgende Checkliste dient dabei als Planungshinweis.

1. Unterlagenumfang

Grundsatz: Die Informationen und Daten sind in einer möglichst geringen Zahl von Dokumenten bzw. Plänen zu bündeln. Die Texte vermitteln – anschaulich illustriert und kurz gefasst – ein vollständiges Bild der Planung.

Dokumentenablage: Die während des Planungsprozesses entstehenden amtlichen und nichtamtlichen Dokumente sind auf einer Projekt-Website vollständig zugänglich, als PDF abrufbar und chronologisch geordnet.

Bereitstellungsformate: Die Planausgabe erfolgt maßstabsgetreu, auch wenn dadurch ein größeres Format (oder die Herausgabe eines Faltexemplars) erforderlich ist.

  • Elektronisch: Die Pläne sollen einen veränderlichen Maßstab haben, sodass sowohl ein Überblick möglich ist, als auch die Lesbarkeit der Detailinformationen gewährleistet ist.
  • Physisch:
    • zum Mitnhemen für Einzelpersonen liegen Broschüren und Faltpläne in maßstabsgetreuer Darstellung bereit.
    • vor Ort für Arbeitsgruppen der Bürgerbeteiligung sind die vollständigen Plansätze vorgelegt, einmal an Stellwänden und jeweils auf Arbeitstischen. Entscheidend ist ein gut lesbarer, fester Maßstab, z.B.: Stadtplanausschnitte 1 : 2.000, Lagepläne 1 : 500, Ansichten, Grundrisse und Schnitte 1 : 200
2. Lesbarkeit

Grundsatz: Die Planunterlagen sind in der Gestaltung normiert. Planschilder, Legenden, Schriftgrößen und Farbwahl sind in allen Plänen einheitlich gewählt.

Schriftgrößen: Bei der Gestaltung der Planunterlagen ist auf die Lesbarkeit der bereitgestellten Informationen zu achten. Werden Pläne für Publikationen verkleinert, sind die Schriftgrößen zu skalieren.

Planschild: Zu jedem Plan gehört ein Planschild mit Informationen zu Projektname, Verfasser, Auftraggeber, Ausgabedatum, Maßstab, Entwurfsstadium, und Darstellungsebene.

Farbwahl: Eine eindeutige Farbwahl ist zu beachten. Beispiel: Wenn Dächer – auch wenn sie gemäß Entwurf begrünt werden sollen – mit denselben Farben belegt werden wie Grünflächen, entstehen Missverständnisse. Bei Drucken in schwarz-weiß muss geprüft werden, ob die Eindeutigkeit gegeben bleibt.

Legende: Jeder Plan ist mit einer Legende versehen, in der alle verwendeten Signaturen, Farben, Symbole, u.ä. erläutert werden.

Verschattungen werden in den Plänen nicht dargestellt, da sie die Lesbarkeit der Pläne erschweren.

Schnittführungen werden möglichst leicht nachvollziehbar gewählt und in den Lageplänen deutlich und durchgängig mit Strichlierung über den gesamten Schnittverlauf markiert.

3. Informationsumfang

Die Unterscheidung von Bestands- und Entwurfsflächen muss den Plänen entnehmbar sein, äquivalent die Bestands- und Entwurfsobjekte. Hierzu werden auch Geschossangaben getätigt.

Bei Bauobjekten müssen Aufstockungen, Abrisse, unterirdische Bauten und Durchfahrten eindeutig voneinander unterscheidbar sein. Kfz-Fahrflächen und mögliche Parkstandsflächen sind zu kennzeichnen.

Im Lageplan sind neben den Bauabschnittsgrenzen auch die Flurstücke dargestellt, um die Eigentumsverhältnisse nachvollziehen zu können und damit erkennbar ist, welche Flächen im öffentlichen Eigentum sind und welche privat. Wenn neue Flurstückszuschnitte erwogen werden, wird dies thematisiert bzw. gekennzeichnet.

SOLIDARSTADT e. V.