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SOLIDARSTADT e.V.

Recherchen und Studien zu Städtebau und Wohnen

Studierendenwohnheime

Kategorie: Faktenchecks

Catharina Hermersdorfer

Wohnheim am Berggarten 58 - Studentenwerk Hannover

Wohnheim am Berggarten 58, Studentenwerk Hannover – © Nico Herzog

Entwicklung und Förderung des Studierendenwohnheimbaus und der Versorgung mit Studierenden-Wohnheimplätzen in Deutschland

Verfasser: Wolfgang Langen und Catharina Hermersdorfer
Arbeitsstand: 13.11.2025
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Eine dauerhafte Entspannung der Wohnungsversorgung der Studierenden kann nur durch neu geschaffenen Wohnraum erreicht werden. Aus diesem Grund richtet sich der Hauptfokus dieser Untersuchung genau auf diesen Lösungsweg für die Behebung der studentischen Wohnungsnot. Die Schaffung neuer Wohnheimplätze wird derzeit nur zu einem geringen Anteil durch Umnutzung von Altbauten erzielt. Im Wesentlichen wird Neubau also das Mittel der Wahl sein.
Auszubildendenwohnheime können in dieser Untersuchung aus Mangel an verfügbaren Daten leider nicht abgehandelt werden.

Auszubildende und Studierende stellen eine wenig einkommensstarke, überwiegend auf Unterstützung angewiesene und homogene Nachfragegruppe am Wohnungsmarkt dar.
Das Studium geht zudem oft mit einem temporären Ortswechsel einher. Staatlicherseits unterstützte Studierenden- bzw. Auszubildendenwohnheime sind ein Mittel, um diese Nachfrager nicht nur finanziell entlasten und den Druck des Wohnungsmarkts zu verringern. Weitere Ziele sind, die Distanz zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte zu verringern und ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Es darf vorausgesetzt werden, dass der Zweck und die Sinnhaftigkeit dieser Wohnform außer Frage stehen. Die gesellschaftliche Bedeutung des Themas Wohnheimbau – besonders im (Aus-)Bildungssektor – dürfte unumstritten sein. Der Eingriffs- bzw. Regelungsbedarf wird in diesem Artikel begründet werden.

Zielgruppen der Untersuchung sind Fachleute und (studentische) Interessenvertreter, Hochschulen, Fachverbände und die mit der Materie befassten Verwaltungsfachleute und Politiker, denen das Resumée aus dieser Faktensammlung als Entscheidungshilfe dienen soll.

In der Regel lange Wartelisten für die Heimplätze und ständig steigende Mieten für die gewöhnlich bescheidenen Unterkünfte kennzeichnen die hohe Nachfrage und den Bedarf an einer quantitativen Ausweitung des Angebots. Die Mietenhöhen sind mittlerweile ein Politikum.  Ob die Anbieterseite – in Deutschland im Wesentlichen die Studierendenwerke – beabsichtigt, ihr Wohnraumangebot über die bestehende Planung hinaus in einem absehbaren Zeitraum nachfrageangepasst auszuweiten, ist nicht bekannt. Außer Frage steht, dass die Bauaktivitäten letzthin gesteigert wurden. Allerdings konnte nicht geklärt werden, ob dem eine langfristige Bedarfsplanung zugrunde liegt.

1.1 Aufgabenstellung

Untersuchungsziele sind eine übersichtliche Darstellung der Faktenlage, Aufzeigen der Notwendigkeit einer Trendwende sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zur Beförderung schnelleren Wohnheimbaus. Es werden zudem konkrete Hinweise auf weiteren Datenerhebungs- und Forschungsbedarf gegeben.

1.2 Methodik

Der Wissensstand über die Zahl der Studierenden, der Heime und Plätze und die Kosten des studentischen Wohnens scheint in etwa konsolidiert zu sein. Ein hoher Recherchebedarf ergibt sich bei den Kenndaten der boden- und bauplanerischen sowie sanierungsbezogenen Fakten.
Methodisch versuchen die Verfasser überwiegend, mittels Metaanalyse der Statistik und Interpretation der verfügbaren Publikationen, aber auch über Interviews mit den gesprächsbereiten Entscheidern das Untersuchungsziel zu erreichen.

1.3 Organisation des Wohnheimbaus

Die Wohnheimplanung und der Wohnheimbau sind in Deutschland separatistisch organisiert. Zuständig für die finanzielle Unterstützung des Wohnheimbaus und der Wohnheimsanierung sind prinzipiell die 16 Länder, die dazu Programme im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung auflegen und durch die Kultusministerien Steuerungsfunktionen ausüben. Dies geschieht durch die hochschulpolitischen Leitlinien und die Bezuschussung der Studierendenwerke, die Entwicklungsplanung erfolgt in Kooperation mit den zuständigen Landesministerien.

Die Studierendenwohnheime sind Eigentum der 57 Studierendenwerke, die als Anstalten des öffentlichen Rechtes den Kultusministerien unterstehen. Die lokalen Studierendenwerke treten selbst als Bauherren auf. Die Anzahl der verwalteten Bauten und der durchgeführten Bauprojekte und damit der Erfahrungshorizont dürfte eine enorme Skala abdecken. Lokal sehr unterschiedlich ist wohl auch die Ausstattung mit Fachleuten für Instandhaltung, Sanierung und Planung der Bauwerke. Das Deutsche Studierendenwerk bietet keine dieser Dienstleistungen an.

2. Entwicklung und aktueller Status der Wohnheimplatzversorgung

Zum Wintersemester 2022/23 waren 2,4 Mio. Studierende an öffentlichen Hochschulen eingeschrieben, und 500 000 an nichtöffentlichen Hochschulen, 2,9 Mio. Studierende in Summe. [1] Das sind insgesamt 4,2% der über 19-jährigen Bevölkerung Deutschlands. Die durchschnittliche tatsächliche Studiendauer in Deutschland beträgt etwa 8 Semester, also 4 Jahre. [2] Für diesen Zeitraum benötigen die Studierenden, soweit sie nicht im Elternhaus wohnen, Wohnheimplätze oder anderweitige Wohnmöglichkeiten.

Das grundsätzlich bestehende allgemeine Wohnungsdefizit – gemessen am Wohnungsbau der Jahre 2020-2022 und dem errechneten Wohnungsbedarf – beträgt für die Jahre 2024 und 2025 in NRW ca. 60%, in Baden-Württemberg ca. 50%, in Berlin ca. 45 % und in Bayern und Hessen über 38 %.
Dies mag die dramatische Wohnungsnot verdeutlichen, denen sich vor allem die einkommensschwächeren Nachfragegruppen ausgesetzt sehen.

Die Unterbringungsquote in öffentlich geförderten Wohnheimen lag in den alten Bundesländern laut dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) in den Jahren ab 1965 bis 2022 stets zwischen ca. 9% und 12%. Im gesamten Bundesgebiet nahm die Unterbringungsquote von 1991 bis 2022 kontinuierlich von ca. 15% auf ca. 9,5% ab. Das bedeutet eine Verschlechterung der Unterbringungsquote in diesem Zeitraum um ca. 33%. [1]
Die Zahl der Studierenden entwickelte sich im gleichen Zeitraum von etwa 1,6 Mio. auf ca. 2,4 Mio., während die Zahl der Wohnheimplätze von rund 247 000 auf rund 238 000 zurückging.
In den 30 Jahren seit der Wiedervereinigung hat also die Zahl der Studierenden um etwa 50% zugenommen, während die Zahl der Wohnheimplätze um ca. 4% gesunken ist. [1] Das Manko konnte, geht man von einer gleichbleibenden Versorgungsquote und einem nicht nennenswerten Bestand an privaten Wohnheimen 1991 aus, durch das Angebot privater Wohnheime – ca. 80 00 Plätze zu erheblich höheren Mieten  – nur zu 60 %  aufgefangen werden.

Gute Indikatoren für den Bedarf an Wohnheimplätzen sind auch die Wartelisten der Studierendenwerke. Die Wartezeit bis zur Platzzuteilung wird in der Regel wohl nicht erfasst, sie würde Hinweise auf die Dauer von Notlösungen und auf die Wahrscheinlichkeit ergeben, mit der Interessierte sich gar nicht als Bewerber eintragen, weil die Wartedauer ihnen zu lang erscheint. Es gibt offensichtlich keine bundesweite Übersicht über die Zahl der Bewerber, aber immerhin beispielhafte Zahlen aus 2023: In elf ausgewählten Hochschulstädten stehen insgesamt mehr als 32.000 Bewerber bei den Studierendenwerken auf der Warteliste für einen Wohnheimplatz; beim Studierendenwerk München Oberbayern sind es allein 12 000 Studierende. [3]
In Anlage 1 wird eine Merkmalsliste zur Bedarfsindikation für Wohnheimplätze vorgestellt.

Fazit:

Die Studierendenwerke waren in den letzten 30 Jahren mit einer Steigerung der Studierendenzahlen um 50% konfrontiert. Sie können diese Wohnheimplatz-Versorgungsquote im Laufe dieser Zeit um 33% verschlechtert hat. Die Wartelisten zeigen einen Nachfrageüberhang an, den auch der freie Wohnungsmarkt in einer Zeit dramatisch Wohnungsdefizite nicht befriedigen kann, was für viele Erstsemester zur Unterbringung in Notunterkünften führt und anschließend offenbar immer häufiger zu einem das Studium beeinträchtigenden Pendlerdasein.

3. Internationaler Vergleich der Unterbringungsart und der Wohnheimplatz-Versorgungsquote

3.1 Wohnformen Studierender

Die Verteilung der Unterbringungsarten stellte sich 2021 im europäischen Vergleich in den einzelnen Ländern laut Catella Research stark unterschiedlich dar:

Catella Research: Student's Housing Situation (Share of Students, in %, selected European countries)

Die zur Verfügung stehenden Statistiken von Catella Research [4] und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) [5] differieren in den Unterscheidungsmerkmalen und – soweit sie überhaupt vergleichbar sind – auch in den quantitativen Aussagen

WohnformAngaben Catella in % [4]Angaben DZHW in % [5]
Allein1721
Elternhaus2124
Wohngemeinschaft5055
Wohnheim12keine Angabe

Der Anteil der Zuhausewohnenden in Deutschland liegt laut Catella Research mit 21 % deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 35 %. Die Ursachen hierfür können sowohl in einer höheren Hochschuldichte als auch in einer geringeren Familienbindung liegen. Der Anteil der in Wohngemeinschaften Lebenden liegt mit 50 % deutlich über dem europäischen Mittel. Die Wohnheimquote liegt mit 12 % bei ungefähr zwei Dritteln des europäischen Durchschnitts. Damit liegt Deutschland an 17. Stelle von 25 europäischen Ländern.
Das Verhältnis von Studienanfängern zu der Gesamtzahl der Studierenden beträgt etwa 1: 6,6 2023/2024; dabei stagniert die Studienanfängerzahl nach steilem Anstieg seit 2011 mit leicht abnehmender Tendenz seit 2019 und beträgt 2023/2024 etwa 482 000 Studierende. [6,7]

Die Unterbringungsquote der Studierenden in Wohnheimen in Deutschland findet sich im europäischen Vergleich im unteren Drittel.

3.2 Unterbringungsquoten in Wohnheimen im Ausland

Während der Anteil der Studierenden an der Gesamtbevölkerung für das Jahr 2021 in Großbritannien nur unwesentlich über dem Anteil in Deutschland liegt, ist dort der Anteil ausländischen Studierenden mit 22 % doppelt so hoch wie in Deutschland und die Unterbringungsquote aller Studierenden ist mit 26 % etwa zweieinhalb mal so hoch.
Ähnlich hohe Unterbringungsquoten sind noch in Dänemark mit 22 % und Schweden mit 20% zu beobachten.

In Großbritannien entstehen die strukturellen Unterschiede zum einen dadurch, dass die Universitäten dort sich den Überbau der Studierendenwerke als Träger sparen, und direkt als Eigentümer auftreten, die Wohnraum an Studierende vermitteln. 37 % der Studierendenwohnheime sind dabei im direkten Eigentum der Universitäten, 8 % werden über Partnerschaften auf dem Campus angeboten und bei weiteren 14 % treten die Universitäten als Vermittler zwischen privaten Anbietern und ihren Studierenden auf. [8] Zum anderen sind die Universitäten in der Regel auf einem räumlich als Einheit erfahrbaren Campus untergebracht, der Unterbringungen für Studierende von vornherein berücksichtigt, während dieses Modell in Deutschland kaum bis gar nicht zu finden ist.

Fazit:

In Nordeuropa und Großbritannien sehen wir also deutlich bessere Wohnheimversorgungsquoten als in Deutschland, teilweise sind sie doppelt so hoch.

3.3 Unterbringungsquote in- und ausländischer Studierender in Deutschland

Betrachtet man nur die öffentlich geförderten Wohnheime in Deutschland, so stehen ca. 237 000 Betten zur Verfügung. Das ergibt eine Unterbringungsquote von 9,6 %, wobei die ausländischen Studierenden hier schon mit eingerechnet sind. Teilweise gibt es durch vom jeweiligen Studierendenwerk festgeschriebene Unterbringungsquoten für ausländische Studierende für die Wohnheime, z.B. sind es beim Studierendenwerk München Oberbayern und beim Studierendenwerk Frankfurt am Main jeweils 40 %. [9a,b].] In Bonn beträgt die tatsächliche Belegung durch internationale Studierende 2025 gar 70 %. [31]
Das DSW gibt an, dass etwa 35 % der etwa 368 000 ausländischen Studierenden einen Wohnheimplatz erhalten haben, daraus folgt, dass ca. 5,1 % der inländischen Studierenden mit einem Wohnheimplatz versorgt wurden – nur jeder zwanzigste deutsche Studierende erhält einen Wohnheimplatz durch ein Studierendenwerk. [1] Das erscheint besonders dann als eine recht geringe Quote, wenn man Universitätsstädte wie Aachen betrachtet, wo die Studenten einen Bevölkerungsanteil von über 20 % stellen und einen  entsprechenden Nachfragedruck auf den lokalen Wohnungsmarkt ausüben.

Der Bildungsinländer muss – auch wegen der theoretischen Möglichkeit des Daheimwohnens – eine geringere Belegungsquote in’s Auge fassen als der Bildungsausländer. Es entsteht ein enormer Nachfragedruck durch die 2/3 der Studierendenschaft, die auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen sind.

3.4 Internationale Attraktivität deutscher Universitäten und Wohnungsversorgungsnachfrage ausländischer Studierender

Deutsche Universitäten ziehen viele ausländische Studierende an, laut den aktuell verfügbaren Zahlen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sind im Wintersemester 2024/25 über 400 000 eingeschrieben, das entspricht einer Quote von gut 16 Prozent. [10] In absoluten Zahlen finden sich 2022 5,9 % aller internationalen Studiere#29nden in Deutschland, dies ist nach den USA und Großbritannien der höchste Anteil an den weltweit internationalen Studierenden. [30]
Auch die Bleibequote, die sich auf die Aufenthaltsgenehmigungen von Nicht-EU-/EWR-Studierenden bezieht, ist in Deutschland ähnlich hoch wie in Kanada und gehört zu den höchsten unter den OECD-Ländern. Nach OECD-Angaben betrug diese in Deutschland 10 Jahre nach Studienbeginn im Jahr 2020
45 % [29].
Aus diesen Fakten lässt sich eine international hohe Attraktivität eines Studiums in Deutschland herleiten, zumindest in Bezug auf Nicht-EU-Herkunftsländer. China mit etwas über 1 Mio  ( 20 % ) und Indien mit ca. 620 000 (12 %) der weltweit auswärts Studierenden überragen alle anderen Herkunftsländer jeweils um ein Vielfaches, auch in Deutschland stellen sie mit 10,5 % ( Cina) und 11,6 % (Indien) große Anteile an den internationalen Studenten [29]. In der Praxis ist es ein Problem, dass von diesen Studierenden die Zuteilung eines Studienplatzes häufig mit der Erwartung der Zuteilung eines Wohnheimplatzes verknüpft wird, ohne dass dies einen Bezug zum deutschen Zulassungsverfahren hat. Hier könnte der DAAD aufklärend wirken.
Der ungebrochen wachsende Zustrom ausländischer Studierender ist nach der Sozialbefragung Studierender 2021 vor allem mit der Erwartung hoher Lebensqualität und guten Arbeitsaussichten verbunden, beide Faktoren werden von über einem Drittel der Befragten genannt. [5] In Wahrheit dürfte aber auch eine bedeutende Rolle die Tatsache spielen, dass in Deutschland die enormen Studiengebühren entfallen, die in anderen Ländern zu entrichten sind. Insofern nimmt das deutsche Hochschulangebot eine weltweite Dienstleistungsfunktion wahr, die aufgrund der Zunahme der englischsprachigen Studiengänge nicht mehr immer zwingend mit der Notwendigkeit des Erlernens der deutschen Sprache und entsprechend intensiven studentenseitigen Integrationsbemühungen verbunden sein muss.

Das typische Erscheinungsbild der deutschen Hochschule, fällt gegenüber der angelsächsischen Universität deutlich ab. Diese punkten mit ihrem oft ganzheitlich gestalteten Campus mit maßstäblich entworfenen Gebäudeensembles und größeren Grünanlagen. und fördern so ein universitäres Gemeinschaftsgefühl.
Die offenbar zunehmende Anziehungskraft deutscher Universitäten ist aus Binnensicht daher nicht auf das angenehme und reizvolle universitäre Ambiente hierzu Lande zurückzuführen.

Während die deutsche Wirtschaft weiter einen hohen ungedeckten Bedarf an deutschsprechenden Akademikern auch ausländischer Herkunft signalisiert, begegnet der deutsche Vermieter den fremdsprachigen Interessenten offenbar mit Vorbehalten.
Nach einer Sozialbefragung des DSW aus 2021 berichteten 39% der ausländischen Studierenden von Problemen bei der Wohnungsfindung im Vergleich zu 24 % der inländischen Studierenden.

Tendenziell dürfte eine deutliche Nachfragesteigerung nach Wohnheimplätzen von der Nachfragegruppe der ausländischen Studierenden erfolgen.
Bei einer Beibehaltung einer 35% Versorgungsquote der ausländischen Studierenden und einer durchschnittlichen Steigerung ihrer Anzahl von 4% / a – eine Fortschreibung des 10-Jahres-Trends – ergäbe sich allein so ein Bedarf von ca. 5 000 zusätzlichen Wohnheimplätzen pro Jahr.

Fazit: Die deutschen Hochschulen sind für die ausländischen Studierenden zumindest in den technischen und kuntwisschenetschaftlichen Fächern qualitativ attraktiv und erfreuen sich auch quantitativ einer hohen und steigenden Nachfrage, was bei einer gleichbleibenden Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen zu einem zusätzlichen Bedarf von 5 000 Plätzen pro Jahr führen wirde.

3.5 Nichtstaatliche Wohneheime

Zusätzlich sind die privaten Wohnheime und die an privaten Universitäten Studierenden zu betrachten. Für das Jahr 2023 gibt das Marktforschungsunternehmen Savills ca. 80 000 Betten in den größten 30 Universitätsstädten des Landes an, also etwa 25 % des Gesamtangebots an Wohnheimplätzen.-Daraus folgt eine Gesamtunterbringungsquote von 11,0 % der Studierenden auf Wohnheimplätze. [11]
Das Manko konnte, geht man von einer gleichbleibenden Versorgungsquote und einem nicht nennenswerten Bestand an privaten Wohnheimen 1991 aus, durch das Angebot privater Wohnheime – ca. 80 00 Plätze zu erheblich höheren Mieten – nur zu 60 % aufgefangen werden.

Nicht klar zu trennen in ihrer Wirkung auf die Unterbringungsquote sind die privaten Wohnheime ohne öffentliche Förderung, da sie keiner Zweckbindung unterliegen und daher auch Nichtstudierenden Unterkunft bieten. Die Wohnkosten in diesen Heimen dürften in aller Regel als nicht sozialverträglich empfunden werden.
Anders sieht es wohl in den von den Kirchen unterhaltenen Wohnheimen aus, zu denen aber aussagekräftige Zahlen fehlen.

Die Zahlen zu den privaten Wohnheimen sind unvollständig; sie stellen jedoch über 25 % des Wohnheimplatzangebots und im nichtstaatlichen Sektor ist eine erhöhte Bauaktivität festzustellen.

4. Wohnkosten für Studierende

Die Kosten des Studentischen Wohnens sind besonders kritisch zu betrachten, da dieser Personenkreis entweder zu den Geringverdienenden (unter Einschluss der BAföG-Empfangenden) zählt oder auf elterliche Unterstützung angewiesen ist. Diese Nachfragegruppe trifft auf ein Marktangebot, das sich durch im Vergleich zu den örtlichen Mietspiegeln durch besonders hohe Quadratmeterpreise auszeichnet. So waren zum Beispiel 2023 in Berlin gemäß Studierendenwerk die Quadratmetermieten mit 39 €/m² doppelt so hoch wie in den Wohnheimen des Studierendwerks mit 18 €/m². [14]

4.1 Wohnkosten für inländische Studierende

Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung, ermittelt in der Sozialbefragung 2021, hatten die Studierenden in den Wohnheimen der Studierendenwerke eine durchschnittliche Monatsgesamtmiete von 289 € und in Wohnheimen privater Träger von 435 € aufzuwenden. Das heißt, bei privaten Wohnheimen ist die Miete im Durchschnitt um 50% höher. [5]
Eine Ursache für die hohen Wohnkosten der Studierenden ist die Tatsache, dass die Mieten für möblierte Wohnungen in Städten ohne gültige Mietpreisbremsenverordnung nicht durch die Mietspiegel nach oben gedeckelt sind. [13]

Die durchschnittliche Warmmiete für Studierende in Deutschland über alle Wohnformen hinweg beträgt im arithmetischen Mittel 410 € pro Monat, und damit macht damit 50% der Lebenshaltungskosten aus. [5] Dieser Prozentsatz ist doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Bevölkerung, somit wird der Bildungserwerb doppelt sanktioniert – durch besonders kleine und besonders teure Wohnstätten.
Der Anteil der Wohnkostenbelastung lag im Jahr 2021 in Deutschland bei ca. 23%, bei über 40% gelten Haushalte als überbelastet. [14] Folglich kann von einer eigentlich unhaltbaren Wohnkostenbelastung der Studierenden gesprochen werden. Diese wird staatlicherseits bei Bafög-Empfängern (das sind nur etwa 11% der Studierenden) durch die ubiqitäre Wohnbedarfspauschale von 380.- € abgefedert, ein Betrag, von dem sich jedoch in kaum einer Hochschulstadt eine entsprechende Unterkunft bezahlen lässt. [15] Im Wintersemester 2026/27 wird gemäß Koalitionsvertrag die Wohnpauschale von 380 € auf
440 € angehoben. Für die Betroffenen ist die Anhebung der Wohnkostenpauschale von 2018 auf 2026 um 76% eine deutliche Entlastung.

Eine gewisse Entspannung des freien Wohnungsmarktes für Studierendenunterkünfte kann kommunal durch Zurückdrängung der gewerbeähnlichen privaten Ferienunterkunftsangebote erfolgen. Diese wirken in touristisch interessanten Städten zudem stark mietpreistreibend.

Laut der Sozialerhebung des BMBF ist der Verbraucherpreisindex den Jahren von 2009 bis 2021 um 18,3% angestiegen, während sich die Mietkosten für die Studierenden um 42 % erhöhten., also um fast das Dreifache der Indexerhöhung. Dabei hat besonders der Anteil der hohen Mieten über 500 € zugenommen: zahlten 2012 noch nur 2% der Studierenden diese Summe, waren es 2021 bereits 16 %. [5]

Nach Auskunft des Deutschen Studierendenwerks können rund 1/3 der Studierenden allerdings 500.- € und mehr für das Wohnen aufbringen. [16] Dies ist ein Indiz dafür, dass der Anteil der Studierenden mit wohlhabenden Elternhäusern überproportional zum Bevölkerungsanteil ist. Studien weisen überdies nach, dass Deutschland das Land in Europa ist, das die stärkste Korrelation von gebildeten Eltern und Studierenden aufweist. [17] Dies kann auch als Fehlsteuerung der Bildungsorganisation aufgefasst werden.
Somit liegt bei den Kosten für das studentische Wohnen ein erheblicher sozialpolitischer Missstand vor, den es schon aus Gründen der Chancengleichheit zu beheben gilt.

4.2 Wohnkosten für ausländische Studierende

Es erscheint plausibel, dass ausländische Studierende auf dem freien Wohnungsmarkt schlechtere Chancen haben und des Öfteren stark überhöhte Mieten (bis um die 1 000.-€) für möblierte Apartments zahlen müssen oder das Studium wegen hoher Wohnkosten gar nicht aufnehmen können. [18] Zu beachten erscheint außerdem, dass die Alternative des Daheimwohnens für ausländische Studierende nicht existiert. Neben dem Fürsorgegedanken ist die prekäre Wohnmarktsituation eine klare Begründung für hohe Wohnheimplatzquoten für ausländische Studierende.

Abgebildet wird die Wohnungsproblematik u.a. auch in der hohen Abbrecherquote der ausländischen Studierenden. Obwohl deren Anteil an Studienanfängern seit zehn Jahren eine steigende Tendenz aufweist und zuletzt bei ca. 30% lag [19], liegt der Gesamtanteil der ausländischen Studierenden bei etwa 16%. Ausländische Studierende brechen also überproportional häufig das Studium ab – in Bachelorstudiengängen zu 41 bis 45%. Demgegenüber liegt die Abbruchquote bei Studierenden mit deutscher Staatsbürgerschaft im Bachelor zwischen 27 und 31%. [20] Als Gründe für den Abbruch werden neben mangelnder Studienmotivation und Leistungsproblemen auch oft die finanzielle Situation genannt, bei der die Wohnkosten auch eine tragende Rolle spielen dürften. [21]

Als Beispiel für die Betrachtung der Kostenseite kann die RWTH Aachen erwähnt werden.
Hier beträgt 2024 der Anteil der ausländischen Studierenden am Gesamt etwa 33%  und der der nichteuropäischen Studierenden am Gesamt 25%, überwiegend aus Indien und China.
Die Integrationskosten der aus fremden Kulturkreisen Ankommenden,  anfänglich überwiegend noch nicht Deutschsprechenden mit unterschiedlichen Vorbildungen und Wertvorstellungen trägt in Deutschland die Universität, u.a. durch Angebote an Sprachkursen. Diese Studierenden – besonders aus den nichteuropäischen Staaten – weisen zudem auch eine längere Studiendauer auf. Aus diesen Gründen möchte die Universität – wohl auch mit Blick auf die Gepflogenheiten in anderen Ländern wie z.B. Großbritannien – nun moderate Studiengebühren erheben.[22]

Bei der durchaus gewollten Integration von Bildungsausländern wird offenbar Regelungsbedarf hinsichtlich der Wohnungs- und Bildungskosten, die vom gastgebenden Land zu tragen sind, gesehen.. Für den internationalen Studierenden können dagegen die Wohnkosten studienhemmend oder -verhindernd wirken, wenn er keinen Wohnheimplatz erringen kann.

4.3 Wohnkosten nichtstaatlicher Wohnheime

2021 wurde für die Privatwirtschaft ein Bettenzuwachs in Studierendenwohnheimen für die Jahre 2022-2024 ca. 10 000 Plätze errechnet. [11] Somit erscheinen die damals prognostizierten privaten Bauaktivitäten im Studierendenwohnheimsektor mit etwa 2 500 Einheiten pro Jahr im Privatsektor weit gegenüber der öffentlichen Hand mit etwa 5 700 Einheiten pro Jahr, was an den einträglichen Renditeerwartungen liegen dürfte.
Das Marktforschungsunternehmen CBRE rechnet in der Sparte „Studentenwohnen/ Co-/ Micro Living“ mit einer im Durchschnitt höheren Rendite als für die Sparten „Wohnen“ sowie „Betreutes Wohnen“, diese liegt seit Anfang 2023 wieder über der 4 % – Marke. [12]

Bei einer Fortschreibung dieser Entwicklung wird der Markt für studentisches Wohnen immer weiter privatisiert.

Bei einer Fortschreibung des gegenwärtigen Tempos der Heimplatz-Angebotsentwicklung seitens der Studierendenwerke wird der Markt für studentisches Wohnen immer weiter privatisiert.Bei den Kosten für das studentische Wohnen liegt ein erheblicher sozialpolitischer Missstand vor, den es schon aus Gründen der Chancengleichheit zu beheben gilt.

5. Planung, Bau und Unterhalt der Studierendenwohnheime

Die 57 im Deutschen Studierendenwerk vertretenen Studierendenwerke initiieren selbst die jeweilige Neubau- und Sanierungsplanung, nicht etwa das jeweilige Hochschulbauamt oder die Bau- und Liegenschaftsverwaltungen oder die Wohnungsbaugesellschaften des Landes.
Diese Lösung hat den Vorteil, dass kurze Wege im Planungs- und Bauprozess gewahrt werden,
sie kann aber auch dazu führen, dass nie eine Gesamtplanung oder -integration in den Campus-Entwicklungsprozess stattfindet und dass etwaige Typbauten gar nicht ohne Beteiligung des Deutschen Studierendenwerks entworfen werden. Auf dem Markt gibt es durchaus Baufirmen, die sich auf Planung von Heimen, sog. „Sozialimmobilien“, spezialisiert haben. Sie können die erforderliche Expertise und teilweise auch zügige Bauzeiten für solche Objekte nachweisen. Es bietet sich Modulbauweise an.

Studierendenwohnheim Münster
Wohnheim Boselagerstraße Münster – © Solidarstadt e.V.
5.1 Ermittlung lokaler Wohnheimplatzbedarfe
5.1.1. Kennzahlenermittlung

Für die Bedarfsermittlung und letztliche Angebotsplanung an studentischen Wohnheimplätzen vor Ort sind Kennzahlen wie die folgenden wegweisend:

BestandszahlenZielzahlen
Wohnheimplatzzahl
Studierendenzahl
Durchschnittliche Studiendauer
Ausländische Studierende
Wohnheimplatzquote
gemessen an Gesamtstudierendenzahl

Wohnheimplatzquote
gemessen an Zahl ausländischer Studierender

 Anzeiger für die Dringlichkeit einer zusätzlichen Wohnheimplatzversorgung

Zahl der Notunterkunftsbetten bei Semesterbeginn / Gesamtzahl der Studienanfänger
Verhältnis der Wohnheimplatzbewerber / Gesamtzahl der vorhandenen Plätze
Durchschnittliche Wartedauer eines Wohnheimplatzbewerbers in den letzten zwei Jahren

Externe Indikatoren der studentischen Wohnungsnot

Pendleranteil der Studenten (derer, die tgl. mehr als insgesamt 1,5 h an Fahrten aufwenden)
Anteil der Studenten an der Einwohnerzahl der Kommune
Marktkaltmiete für möblierte Apartments in €/m²

Für Bau und Sanierung der Studierendenheime benötigen die Studierendenwerke in der Regel jeweils 50% Zuschuss, um kostendeckend arbeiten zu können. Mit dem Programm „Junges Wohnen“ hat der Bund mit Beginn 2023 die größte Finanzhilfevereinbarung seit den 80er Jahren im Bildungsbereich gestartet. Das Programm ist auf den Bestandserhalt fokussiert. [16]
Die Finanzierung der Maßnahmen wird zwischen Bund und Ländern geteilt, d.h. die Länder müssen in der Regel wohl zu 50 % kofinanzieren.

5.1.2 Randbedingungen der Bedarfsermittlung

Die Anzahl der an öffentlichen Hochschulen Studierenden in Deutschland ist in den 30 Jahren von 1991 bis 2021 um 50% gestiegen, während im gleichen Zeitraum die Versorgungsquote mit studentischen Wohnheimplätzen um 33% gefallen ist.
Die Studierendenzahlen sind seit 2020/21 stagnierend bis leicht rückgängig. Diese Entwicklung wird sich laut Prognose der Kultusministerkonferenz von 2021 voraussichtlich bis ins Jahr 2030 fortsetzen. [23] Die 10 Jahres-Vorausschau ist in der Veröffentlichung nicht so begründet, dass man die Wichtung der einzelnen Parameter, wie z. B .z .B. Verhältnis von in- und ausländischen Studierenden, Abiturientenquote oder Studienneigung von Abiturienten, nachvollziehen könnte. Für die Vorausberechnungen relevant sind auch die durchschnittlichen Studiendauern der in- und ausländischen Absolventen und die jeweilige Durchschnittspräsenz,  
besonders auch bei  Gastaufenthalten, die in die Statistik eingehen.

Bei den in diesem Text angestellten Berechnungen wird zunächst von einer Stagnation der inländischen Studierendenzahl und einer Steigerung der Bildungsausländer ausgegangen; die Studiendauer der in- und ausländischen Studierenden wird rechnerisch lals auch künftig unverändert eingestellt, obwohl die zur Deckung höherer Wohnkosten erforderliche Steigerung studentischer Erwerbsfähigkeiten eher Studiendauerverlängerung erwarten lassen.

5.1.3 Randbedingungen der Planung und fehlende Datengrundlagen

Die 57 Studierendenwerke unterhalten 1 729 Studierendenwohnheime mit einer durchschnitts Zahl von 113 Wohnheimplätzen. Zum Vergleich: Bei Hotels gelten in der Regel als unterste Rentabilitätsschwelle 100 Einheiten. Aus baulicher und betrieblicher Sicht liegt die ideale Größe eines Heimes eher bei größeren Einheitensummen. Die Studierendenwerke unterhalten im Schnitt 30 Wohnheime. Studierendenwerke, die nur eine geringe Zahl von Bauten unterhalten, müssen im Falle von Neubauten oder Sanierungen in besonders starkem Maße auf Fremdwissen und Dienstleister zurückgreifen.
Über das Durchschnittsalter der Wohnheimbauten sind keine belastbaren Zahlen vorhanden, es kann aber davon ausgegangen werden, dass die bis 1985 errichteten Wohnheime – falls unsaniert – an das Ende der Nutzungsdauer gelangt sind bzw. wegen der langen Maßnahmenvorläufe in Sanierungsplanung genommenwerden mussten. Wie groß ihr Anteil am Gesamtbestand ist, wäre zu ermitteln; tendenziell ist allein angesichts immer höherer energetischer Anforderungen von einem enormen Sanierungsstau auszugehen. Planerisches Problem ist könnte ein fehlendes systematisches Bestandsmonitoring der Objekte sein.

Zähe Freiziehungsvorgänge europaweite Ausschreibungsprozesse mit geringem Widerhall, Verpflichtung zur Wettberwerbsausrichutng sowie mangelnde Baulandbevorratung bzw. fehlende bauleitplanerische Flächenausweisungen bremsen die Entwicklung des Wohnheimbaus zusätzlich.

Da es keine Synchronisation der Angebotsplanung mit der Bauplanung gibt, führen Sanierungen oft  zu jahrelangen Angebotsminderungen. Sanierungen von Bestandsbauten müssten eigentlich zeitlich um Jahre verstezt Neubauten vorausgehen.

Ein unauffälliges, aber bedeutendes Merkmal der Wohnheimplanung ist die Dislozierung.
Es gibt die Lage auf dem „Campus“, das bedeutet in Deutschland in der Regel auch wegen der historischen Entwicklung der älteren Universitäten verstreute Bauten in Innenstadtrandlage ohne wirkliche stadtgestalterische Ausprägung eines universitären Areals, dafür aber mit vergleichsweiser guter Anbindung. Mit dem Campus angelsächsicher Prägung hat die bei vielen deutschen Universitäten anzutreffende Dispersion universitärer Liegenschaften aber wenig gemein.

Zu welchem Anteil die Wohnheime in fußläufiger Entfernung zu den Ausbildungsstätten liegen, ist nicht bekannt. Bei der Wahl von Neubaustandorten – besonders in Universitäts-Erweiterungsarealen in Stadtrandlagen – ist es natürlich wichtig, eine gute fußläufige Anbindung an eine Mensa, den Öffentlichen Verkehr und weitere Versorgungseinrichtungen zu gewährleisten. Außerdem dürfte bei Neubauten, mindestens einen Versammlungs- und einen Arbeitsraum pro Etage sowie jeweils eine größere Radparkgarage anstelle von Tiefgaragen inzwischen Standard sein. 

Das DSW prognostiziert zwar in seinem Jahresbericht 2023 einen Zuwachs um knapp 19 000 Wohnheimplätzen, lässt den zeitlichen Rahmen für deren Bau oder Fertigstellung aber offen, damit ist diese Aussage nicht wirklich verwertbar. [1] Während die Unterbringungsquote 2023 durch die öffentlich geförderten Studentenwohnheime sehr geringfügig gestiegen ist, ist die Zahl der Studierenden leicht gefallen, es tritt also nur eine minimale Entspannung durch die leichte Abnahme der Studierendenzahlen ein.

Eine Wohnheimplatz-Bedarfsermittlung müsste sich auf den doppelten Zeitraum eines kombinierten Planungs- und Bauprozesses – etwa zwei Legislaturperioden – erstrecken. Um das daraus abzuleitende Bauprogramm realisieren zu können, wäre eine entsprechende Bodenbevorratung zu betreiben und die Finanzierungsplanung durch Rücklagen und auch durch langfristig fixierte Absicherung in den Länderetats und im Haushaltsplan des Bundes zu unterlegen.

Es konnte keine publizierte Zahl für den Gesamtbedarf an Wohnheimplatzen in Deutschland für einen definierten Zeitraum ermittelt werden. Historisch war eine Wohnheimplatz-Versorgungsquote von 15% bereits 1991 in Deutschland erreicht worden – möchte man unter den gegebenen Annahmen diesen Status (so wie er auch in den Niederlanden aktuell gegeben ist) wieder erreichen, so ist bundesweit von 168 00 fehlenden Plätzen auszugehen [1]. In Frankreich geht AIRES, der wichtigste Interessenverband für studentisches Wohnen, bei einer heute vorliegenden landesweiten Versorgungsquote von etwa 14% von 280 000 fehlenden Wohnheimplätzen aus. [24]

5.2 Finanzierungsbedarf

Die Bundesregierung hat im April 2023 das Programm „Junges Wohnen“ auf den Weg gebracht, welches mit 500 Millionen Euro die Schaffung weiterer 5 700 Wohnheimplätze ermöglichen soll. Jeder geplante Wohnheimplatz wird somit mit 88 000 € veranschlagt. Das Programm soll bis 2025 laufen und in diesem Zeitraum mit 1,5 Milliarden ausgestattet werden. [25] Bei einer Fortsetzung des Programms muss mit Stand 2025 schon von Wohnplatzkosten von 125 000.- € ausgegangen werden, was bei gleichhoher Unterstützung nurmehr 4 000 neue Wohnheimplätze ermöglichen würde. Jedoch nur dann, wenn aus diesem Programm nicht auch noch Sanierungsbedarfe finanziert würden, was jedoch der Fall ist.

Ohne Berücksichtigungen von Baukostensteigerungen ergäbe sich bei nach offiziell verlautbarten Kosten von 88 000.- € / Platz – eine inzwischen überholte Zahl- nach etwa dreijährigen Bauzeiten ein Plus an 17 100 Wohnheimplätzen. Im Programmzeitraum von drei Jahren würde die Zahl der Wohnheimplätze also theoretisch um etwa 7 Prozentpunkte ansteigen. Dies würde bei gleichbleibenden Studentenzahlen eine Steigerung der Unterbringungsquote von etwa 1 % einbringen.

Für Bau und Sanierung der Studierendenheime benötigen die Studierendenwerke in der Regel jeweils 50% Zuschuss, um kostendeckend arbeiten zu können. Mit dem Programm „Junges Wohnen“ hat der Bund mit Beginn 2023 die größte Finanzhilfevereinbarung seit den 80er Jahren im Bildungsbereich gestartet. Das Programm ist auf den Bestandserhalt fokussiert. [16]
Die Finanzierung der Maßnahmen wird zwischen Bund und Ländern geteilt, d.h. die Länder müssen in der Regel wohl zu 50 % kofinanzieren.

Die Fokussierung auf den Bestandserhalt durch Sanierungen führt bei mangelndem Neubau mitunter lokal zu einer jahrelangen Verringerung des Wohnheimplatzangebotes. Denn während meist mehrjähriger Sanierungen müssen die Objekte leergezogen werden. Das Ganze im Umfeld eines immer weiter eskalierenden Wohnungsmarkts, besonders in den A-Städten wie München.

Da die Wirkung von Neubauten und Sanierungen auf den Markt sich krass unterscheidet,
ist es wünschenswert, diese Maßnahmen bezüglich ihres Aufwandes und ihres Effektes differenziert einzuschätzen. Dies wird erschwert dadurch, dass sie aus einem Finanzierungstitel subventioniert werden und anscheinend auch dieselben Bewilligungsverfahren durchlaufen.

Nach Anwendung des Programms „Junges Wohnen“ wird eine Wohnheimplatz-Versorgungsquote erreicht, die eine bedarfsgerechte Abdeckung weiterhin nicht gewährleistet.

In NRW stehen Förderungen von bis zu 110 000 € / Wohnheimplatz zur Verfügung, davon 50 % als Tilgungszuschuss. Dies wird seitens der Studierendenwerke als Verbesserung wahrgenommen. Allerdings müssen diese sich das Gesamtbudget mit Privatinvestoren teilen, so dass es eine Planungssicherheit nur auf Jahresfrist gibt.

Für Bau und Sanierung der Studierendenheime benötigen die Studierendenwerke in der Regel jeweils 50% Zuschuss, um kostendeckend arbeiten zu können. Mit dem Programm „Junges Wohnen“ hat der Bund mit Beginn 2023 die größte Finanzhilfevereinbarung seit den 80er Jahren im Bildungsbereich gestartet. Das Programm ist auf den Bestandserhalt fokussiert. [16]
Die Finanzierung der Maßnahmen wird zwischen Bund und Ländern geteilt, d.h. die Länder müssen in der Regel wohl zu 50 % kofinanzieren.

Als PDF zum herunterladen unter Anlage 2

5.3 Neubaubedarf

Um bei einer stagnierenden Studierendenzahl von Inländern die Unterbringungsquote innerhalb von 10 Jahren auf niederländisches Niveau von 15% zu heben, wäre eine Neubau von 11 700 Plätzen pro Jahr erforderlich. Nicht eingerechnet ist der Neubaubedarf, den der steigende Zustrom ausländischer Studierender generiert – 5 100 Plätze pro Jahr – und der Sanierungsbedarf im Bestand. Der Neubaubedarf wäre nach dieser Berechnung mit 168 000 Plätzen in 10 Jahren zu beziffern. Bei Vorgabe einer derzeit überdurchschnittlichen Bestückung mit 200 Plätzen pro Heim wären das deutschlandweit 84 Neubauten pro Jahr.

Die Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Studierendenwerke kalkuliert aktuell Baukosten von etwa 125 000€ pro Wohnheimplatz im Neubau. [34] Im Zeitraum von 10 Jahren würde dieser Betrag bundesweit ein Neubauvolumen von etwa 1,8 – 2,2 Mrd. € pro Jahr bedeuten. Stellt man diese Zahlen in Relation zu den heutigen Kosten von Museen, Opern und Konzertsälen in den A-Städten der Nation, relativiert sich der Finanzbedarf.

Der Bedarf an Heimen beschränkt sich aber nicht auf Studierende, es gibt weitere Zielgruppen wie Aus- und Fortzubildende, Soldaten, Flüchtlinge, Bau- und Saisonarbeiter, Beschäftigte im Mobilitätssektor.
Aus architektonischer Sicht sind die Anforderungen an die Bauwerke für diese Nutzergruppen so ähnlich, dass sich die Entwicklung von modularen Typbauwerken anbieten würde.  Diese Typbauten würden Kostensenkungen und vor allem eine Vergleichbarkeit der Kosten ermöglichen, ohne dass es zwingend zu einem uniformen Gestaltbild wie bei Fertigbauten oder Containerkonstruktionen kommen müsste. 
Die wirtschaftliche Effizienz von Typbauten wäre ertragsseitig durch die Multifunktionalität deutlich höher und im Betrieb und bei Sanierungen durch die Standardisierung wesentlich günstiger. Desweiteren darf man von zeitgemäßen Modularbauten umstandslose Erweiterbarkeit und Rückbaubarkeit erwarten.

Die Instandhaltungs- und –setzungskosten sowie Teilsanierungen innerhalb der Gesamtnutzungsdauer eines Objekts machen grob geschätzt noch einmal den Betrag der Herstellungskosten aus. Daher kann ein Controlling nicht nur des Herstellungsaufwands, sondern auch der Eignung des Bauwerksentwurfs im Hinblick auf das Facility-Management nützlich sein.

5.4 Umnutzung bestehender Immobilien zu Wohnheimen

Die vielfach propagierte und im kleineren Maßstab auch durchgeführte Umnutzung von Bestandsbauten – allein im Frankfurt, Berlin und Köln stehen Millionen Quadratmeter Bürofläche leer – ist nicht zwingend eine Alternative zum Neubau. Das Bauen im Bestand ist nicht stets kostengünstiger als Neubau und technisch in der Regel komplikationsbehaftet.
Bei den realisierten Projekten entstanden bislang überwiegend hochpreisige Wohnangebote.

Damit eine Umnutzung von Bestandsimmobilien nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch zielführend sein kann, muss bei Nichtnotwenigkeit von Grunderwerrb folgende Formel greifen.

Damit sich der Umbau rentiert, muss der Quotient aus Summe der Erwerbskosten und Umbaukoten geteilt durch die neue Restnutzungsdauer kleiner sein als der Quotient der Abriss- und Herstellungskosten geteilt durch die Gesamtnutzungsdauer eines Neubaus von 50 Jahren.
Der ökonomische Wert einer Umnutzung müsste durch eine Einzelfallprüfung nachgewiesen werden.

5.5 Sanierungsbedarf

Für die Ermittlung des Sanierungsbedarfes ist ein kontinuierliches, mindestens landesweites baufachliches Monitoring der Bestände unabdingbar. Es existiert Software, die orientiert am Lebenszyklus von Gebäuden und Prüfintervallen den Sanierungsbedarf- und –aufwand ermitteln. Die Gesamtnutzungsdauer von Wohnheimen veranschlagt die ImmoWertV mit 50 Jahren. [26] Es ist womöglich realistischer, die GND für Studierendenwohnheime bei 40 Jahren anzusetzen.

Eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer ist nur mit einer raumgreifenden Sanierung möglich, die in der Regel einen Freizug erfordert. Diese Kernsanierungskosten können leicht Beträge erreichen, die Neubaukosten ähneln. Auch in Sanierungsfällen ist deshalb der ökonomische Nutzen gegenüber einem Abriss und Neubau abzuwägen Da erhebliche Wohnheimbestände in Sanierungsintervalle fallen dürften, erscheint es auch für die Finanzierungs- und Belegungsplanung notwendig, durch Etablierung von regelhaft getakteten baulichen Bestandsmonitoring Planungssicherheit zu gewährleisten.

5.6 Flächensanierungsbedarf

Es ist nicht sicher, dass bei allen Studierendenwerken langfristige Flächensicherungsstrategien etabliert sind; dies ist aber wegen der anzustrebenden Standortnähe der Heime zu den universitären Einrichtungen unumgänglich. Der Flächenbedarf für die Studierendenwohnheime kann nur grob geschätzt werden.

Ausgehend vom Fernziel des Erreichens einer 15 % igen Studierendenwohnheimplatzquote durch ein 10-jähriges bundesweites Neubauprogramm mit Errichtung von 84 Wohnheimen pro Jahr mit jeweils 200 Plätzen wird eine grobe Flächenbedarfsschätzung durchgeführt.
Modellhaft wird von einem viergeschossigen unterkellerten Bauwerk und einer Wohnheimeinzelplatzfläche von 20 m² ausgegangen. Außerdem dürfte bei Neubauten mindestens ein Versammlungs- und ein Arbeitsraum pro Etage sowie jeweils eine größere Radparkgarage anstelle von Tiefgaragen inzwischen Standard sein. Die erforderlichen Geschossflächen und die daraus resultierende Gebäudegrundfläche werden grob gemäß der tabellarischen Übersicht errechnet. Der Grundstücksbedarf ergibt sich bauordnungsrechtlich gemäß einer angenommenen GRZ von 0,5 und einer GFZ von 2,5.

Im Modellbeispiel eine zu 100% auf dem Bodenmarkt zu ewerbenden Baugrunds würden sich bei 84 Neubauten / Jahr schon in 10 Jahren durchschnittliche Flächensicherungsbedarfe pro Studierendenwerk von insgesamt 4 ha ( 0,4 ha/a) ergeben. Die Flächenbevorratung der Studierendenwerke ist nicht bekannt, wäre jedoch ein wichtiger Indikator für den künftigen auflaufenden Finanzierungsbedarf für auf dem freien Markt zu erwerbende Grundstücke sowie für die auf eigenem Grund und Boden kurzfristig errichtbaren Objekte. Es könnten aus dem Lagebild auch Forderungen an die Kommunen bzw. Länder zur Erleichterung des Erwerbs von Boden aus hoheitlichen Beständen für gemeinnützige Zwecke erwachsen. Es scheint zudem offensichtlich, dass Grund und Boden in vielen Universitätslagen nicht mehr zu wirtschaftlichen Preisen erwerbbar bzw. überhaupt nicht verfügbar ist

Die Angebotsenge auf dem Immobilienmarkt wird noch dadurch verschärft, dass z.B. der landeseigene BLB NW Grundstücke nur zu Marktpreisen verkauft – so ist kein sozialer Wohnungsbau möglich. Auch bei Erbpachten ist die Politik der Länder sehr unterschiedlich,
so sind in Bayern für Studierendenwerke durchaus auch erfreuliche 1 € / m² möglich.

.Es könnten aus dem Lagebild auch Forderungen an die Kommunen bzw. Länder zur Erleichterung des Erwerbs von Boden aus hoheitlichen Beständen für gemeinnützige Zwecke erwachsen.

5.7 Verwaltungsprozeduren

Die Studierendenwerke sind Anstalten Öffentlichen Rechts ( AöR ) und als solche gegenüber den Privatinvestoren in etlichen planerischen und wirtschaftlichen Belangen gehemmt.
Die Studierendenwerke…

 …verfügen nicht über das gleiche Maß an steuerlichen Gestaltungmöglichkeiten

…müssen öffentlich-rechtliche Verträge eingehen

…sind verpflichtet, Wettbewerbe auszuschreiben

…müssen Bürgschaften nachweisen, obwohl sie AöR und damit, im größeren Maße kreditwürdig sind

…haben Bauleistungen europaweit auszuschreiben

Die den Studierendenwerken auferlegten Verpflichtungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben kommen einer Selbstbehinderung der Gemeinwohlfürsorge gleich und benachteiligen die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen gegenüber den Kapitalinteressen.

Die nachbarlichen Einspruchsrechte gegen Neubau- und sogar Sanierungsvorhaben auf eigenem Grund und Boden der Studierendenwerke sind so ausgestaltet, dass jedes bauliche Vorhaben prozessual um Jahre verzögert werden kann.
Die sozialstaatlichen Aufgaben sollten jedoch Vorrang vor Partikularinteressen Einzelner geniessen.

6. Résumé und Ausblick

Die Studierenden stellen wegen der volkswirtschaftlich erwünschten Weiterbildung eine besonders schützenswerte Minderheit in der Gesamtheit der Wohnungssuchenden dar,
mit dem besonderen Merkmal hoher Fluktuation und überwiegenden Bedarf an möblierten Einrichtungen. Diese Randbedingungen erschweren die Vermittelbarkeit auf dem freien Wohnungsmarkt und führen dort aufgrund fehlender Regulative – dieses Marktsegment wird nicht von den Mietspiegeln erfasst – zu oftmals überhöhten, gesetzlich nach oben kaum begrenzten – Mietforderungen. Das Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete ist aufgrund der Koalitionsauflösung im Entwurfsstadium verblieben. [27]

Da die öffentliche Hand weiterhin im Bereich des Studierendenwohnheimbaus keine offensive Angebotsplanung verfolgt, erweitern privte Investoren ein Marktsegment, das durch die anhaltende Mangelversorgung mit Wohnheimplätzen erst geschaffen wurde. Durch die angespannte allgemeine Wohnungsmarktsituation wird der Notstand noch verschärft. Teilweise werden gar von den Studierendenwerken Investoren mit der Errichtung von Studierendenwohnheimen beauftragt, was nicht im Sinn einer staatlichen Sozialfürsorge sein kann, es sei denn, in  den Vertragswerken werden sozialverträgliche Mieten festgeschrieben.

6.1 Ausgangslage

Folgt demnächst

6.2 Offizielle Forderungen der Interessenverbände
6.2.1 Deutsches Studierendenwerk DSW

Die 86. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW hat am 4.12.2024 Forderungen an Bund und Länder [28], die hier in verkürzter Form wiedergegeben werden:

  • Der Bund möge zusammen mit den Ländern das Programm Junges Wohnen dauerhaft verstetigen und ausbauen
  • Der Bund muss gemeinnützig tätige Träger wie die Studierendenwerke mit einer erhöhten Förderung unterstützen. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65% erneuerbaren Energien spätestens ab dem Jahr 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) soll den Heizungstausch finanziell unterstützen und ermöglichen. Die Studierendenwerke benötigen eine ausreichende, kumulierbare staatliche Förderung für den Heizungstausch. Denn vielfach ist er über die speziellen Landesförderungen nicht abgedeckt.
  • Vom Bund eine Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht, die praktikabel ist
  • Die Länder sollen die Möglichkeit schaffen, mit dem neuen „Gebäudetyp E“ einfach und kostengünstig zu bauen
  • Von Bund und Ländern das Auflegen eines Sanierungsprogramms für den klimaneutralen Campus der Zukunft, das die energetische Sanierung der Mensen und Cafeterien einschließt – hier wird vom DSW allein der bundesseitige Zuschussbedarf für die nächsten vier Jahre auf bis zu 4 Milliarden € geschätzt

Der Zuschussbedarf für die etwa 900 hochschulgastronomischen Einrichtungen (pro Einrichtung etwa 4,4 Mio. €) wird mithin doppelt so hoch geschätzt wie derjenige für die nicht näher bezifferte Anzahl an Studierendenwohnheimen.

Die Forderungen des DSW im Zusammenhang mit den Bauplanungen und -finanzierungen der Studierendenwerke sind begründet und gezielt. Sie richten sich in erster Linie an den Bund.

Eine Bedarfsermittlung bzw. Angebotsplanung für Studierendenwohnheimbau und -sanierung über größere Zeiträume kann die Forderungen des DSW plakativ besser untermauern .

6.2.2 Studentische Interessensvertretungen

Vom Bundesverband ausländischer Studierender sind den Verfassern keine Forderungen bekannt. Der Sprecher Kumar Ashish beklagte in einem Zeitungsmagazin die Notlage ausländischer Studienanfänger. [19]

Der Freie Zusammenschluss der Studentinnenschaften ( fzs e.V.  ) ist wohl die einzige bundesweit organisierte Studierendenvertretung von Bedeutung. Aktuelle Stellungnahmen zum Wohnheimbau sind den Verfassern nicht bekannt.

Die Allgemeinen Studierendenausschüsse ( Asten ) der einzelnen Hochschulen sind vertreten in jeweils landesweit organisierten Landes-Asten-Treffen ( LAT ). Diese adressieren die Studierendeninteressen gegenüber den jeweiligen Landesregierungen.

In ihren Positionspapieren fordert das LAT NRW aktuell unter anderem:

  • 16 % Unterbringungsquote für Studierendenwohnraum statt der unzureichenden 10 % aus dem Koalitionsvertrag NRW. 
  • Deutlich höhere Landeszuschüsse für Studierendenwerke, um bezahlbaren und inklusiven Wohnraum zu schaffen. Aktuell warten 33.000 Studierende auf einen Wohnheimsplatz.*
  • Reform der BAföG-Wohnpauschale: Sie muss ortsabhängig und realitätsnah gestaltet werden, um die tatsächlichen Mietkosten abzubilden. 
  • Strengere Maßnahmen gegen unfaire Vermietung und eine sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende in Studierendenwohnheimen. Die

Die substantiellen Forderungen des LAT NRW werden durch die vorliegende Untersuchung gestützt.

6.3 Leitbilder und Lösungsansätze
6. 3.1 Verortung und Lage der Wohnheime

Studentisches Wohnen sollte – folgt man angelsächsischen Traditionen – auch auf dem Campus stattfinden, was eine funktionale Integration in das Universitätsgelände erfordern würde. So können Pendlerströme und Fahrtkosten in erheblichem Ausmaß verringert werden. Das Thema der Verortung der Wohnheime, ja der Lage des ‚Campus‘ und der Universität selbst in Bezug zur Stadt verdient große Aufmerksamkeit, es ist für den Lernerfolg und die Attraktivität einer Hochschule von eminenter Bedeutung.

.Dass überdies die gestalterische Ausbildung des Campus als wohnwerter Aufenthaltsort nach dem Vorbild der alten angelsächsischen Universitäten einen positiven Effekt auf den Status der deutschen Universitäten haben könnte, steht wohl außer Frage. Selbstverständlich soll das nicht so verstanden werden, als würde die Forderung nach historisierender Architektur im Raum stehen. Es sei hier auf die weiterführende Literatur zum Campus-Thema verwiesen. Weiterführende Literatur zum Campus-Thema findet sich im Quellenverzeichnis [32-34].

6.3.2 Typologie der Wohnheime

Studierendenwohnheime sind funktional nur geringfügig zu unterscheiden von Auszubildendenheimen und anderen Wohnheimen für ähnliche Nutzergruppen mit höherer Fluktuation und Bedarf an vollausgestatteten Appartements für Einzelpersonen.
Es würde sich die Entwicklung von Typbauten anbieten, wenn denn Bauherren mit ausreichend großem und sicheren Vergabevolumen aufwarten könnten und/oder die Bauindustrie Interesse an der Entwicklung kostengünstiger Angebotstypen finden würde.

Um Synergieeffekte erzielen zu können, und um den Wohnheimbau zu beschleunigen und zu vereinfachen, wäre eine bundesweit koordinierte Strategie hilfreich, denn es kann nicht sein, dass eine Typbautenentwicklung nur für einzelne Länder erfolgt.  Die neuen Strategien der Bundeswehr im Kasernenbau scheinen hier im Hinblick auf Vereinheitlichung der Bautypen und Beschleunigung der Planungs- und Bauverfahren zumindest – betrachtenswert.

6.3.3 Bauliche und Wohnqualität der Wohnheime

Schon aus betrieblichen Gründen ist eine energiesparende Bauweise angezeigt; ob die energetischen Anforderungen des Gesetzgebers aber zu wirtschaftlich kalkulierbaren Kosten erfüllt werden können, ist hier nicht abschließend beurteilbar. Regenerative Energie- und Stromerzeugung sind aber das Gebot der Zeit.

Prinzipiell scheint die Holzbauweise für Geschosswohnungsbauten wie Studierendenwohnheime eine erwägenswerte Alternative zu anderen, in der Produktion emissionsstärkeren und schwerer recycekbaren Baustoffen zu sein; in der Praxis gibt es nicht nur landesweit, sondern sogar von Kommune zu Kommune unterschiedliche bauordnungsrechtliche Vorgaben und Bedenken zum Holzhochbau. Die Wahl modularer Bausysteme bedeutet heute in der Regel keine qualitative Einbuße bei der Gebäudequalität.

Die räumlichen Anforderung der Studierenden haben sich mit der Zeit gewandelt und sind auch vom Herkunftsland geprägt. Üblicherweise wird hierzulande von Einzelplatzzimmern ausgegangen, Zweibettunterkünfte dürften selten sein, für Studierende mit Kind innerhalb von Heimen wohl in der Regel nicht vorgesehen. Diese Zielgruppe ist oft in einer besonders prekären Lage und wird von kaum einem Anbieter adressiert.

Die Ausstattung der Unterkünfte mit Bädern und Kochgelegenheiten hat sich von flurweisen Gemeinschaftseinrichtungen weiterentwickelt zu in die Einzelunterkünfte integrierten Bädern und Kochstellen bzw. zu Kocheinrichtungen für Kleingruppen. Der Ausstattungsaufwand entspricht in etwa dem von Boarding-Häusern bzw. günstigen Hotelunterkünften.

6.4 Fördermöglichkeiten der Wohnheimentwicklung

In der Folge sind einige Forderungen an die Exekutive zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Planungs- und Bauprozess aufgeführt:

1. Bessere und verpflichtende statistische Erfassung von für die Wohnheimplatzversorgung
entscheidungsrelevanten Merkmalen
2. Eine von Kommunen und Ländern gesteuerte und unterstützte Bodenvorratspolitik bzw. der
Rückhalt von eigenen oder Erwerb von fremden Grundstücken
3. Eine umsichtige Ausweisung entsprechender Flächen in den Bauleitplänen
4. Langfristige, über die Legislaturperiode hinausgehende Finanzierungszusagen des Bundes und der
Länder unter Ausschluss von Investoren
5. Vorhalten von Fachplanerpools in Landesbehörden bzw. Nutzung der landeseigenen Planungs- und
Baukapazitäten
6. Ministerieller oder durch das DSW erteilter Auftrag zur Entwicklung von Typbauten für
Studierendenwohnheime
Steuerungsinstrumente in der Bauplanung und -verwaltung
 
In der Folge sind das Planen und Bewirtschaften von Wohnheimimmobilien erleichtern könnten:

Bedarfsberechnungen – der Akteure mit Blick auf die baulichen Aktivitäten und Finanzbedarfe

Landesweite koordinierte, dokumentierte und publizierte Bau- bzw. Sanierungsvorhaben der Studierendenwerke
Dokumentiertes Monitoring der baulichen Bestände durch die Studierendenwerke

Bundes- / Landesweite kontinuierliche Erhebung baulicher Kennzahlen auch zu den Bau- und Unterhaltskosten zwecks besserer Steuerungsmöglichkeiten (s. Anhang)
Dies könnte als Verpflichtung im Rahmen der Förderprogramme realisiert werden

6.5 Schlusswort

Für ein Land, das sich als Kulturnation versteht, erscheint die im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Versorgung der Studierenden in Deutschland mit Wohnheimplätzen nicht angemessen. Dieser Mangel führt außerdem zu einem zusätzlichen Druck auf dem allgemeinen Mietmarkt, was angesichts der rasant steigenden Wohnkostenanteile an den Lebenshaltungskosten im gesamten Wohnungsmarkt nicht im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft sein kann.
Selbst bei einer künftig abnehmenden Zahl von inländischen Studierenden wird deren Wohnheimplatz- Versorgungsgrad bei einer fehlenden weiteren Steigerung der Bauaktivitäten im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich sein und werden die Wohnungskosten/m² für die Studenten im Vergleich zum Durchschnittsmieter deutlich überhöht sein.

Dagegen kann durch Schaffung zusätzlicher Studierendenwohnheime ein dauerhaft mietpreisdämpfender Effekt auf den lokalen Wohnungsmärkten durch einmalige Investitionen in werthaltige Immobilien erzielt werden.  

Die besten Bauprogramme sind aber vergebens, wenn die erforderlichen Bauflächen fehlen. Öffentliche Hand und Gesetzgeber sind gefordert, die Bodenfrage beizeiten zu lösen, da dieses nicht vermehrbare Gut perspektivisch immer rarer und kostspieliger wird.

Investitionen in das Bildungskapital einer Nation – hier durch Minderung der studentischen Wohnungsnot  –  sind ein finanzieller Einsatz, der auch volkswirtschaftlich plausibel erscheint.

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Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Literaturverzeichnis

Die Aktualität und Verfügbarkeit aller Links wurden bei Veröffentlichung des Artikels geprüft.

Literaturverzeichnis
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26. Bundesministerium der Justiz: Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1): Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/anlage_1.html. Zugriff am 06. März 2025.

27. Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete. Berlin, 18.12.2024. https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Wohnraummietrecht.html. Zugriff am 06. März 2025.

28. Deutsches Studierendenwerk: „Das soziale Fundament des Hochschulsystems stärken“: Eckpunkte des Deutschen Studierendenwerks zur Bundestagswahl 2025. Berlin, 04.12.2024. www.studierendenwerke.de/beitrag/das-soziale-fundament-des-hochschulsystems-staerken-eckpunkte-des-deutschen-studierendenwerks-zur-bundestagswahl-2025. Zugriff am 06. März 2025.

29. Deutscher Akademischer Austauschdienst:  Wissenschaft weltoffen kompakt. 2024 S.4, S. 55 https://www.wissenschaft-weltoffen.de/content/uploads/2024/04/Kompaktflyer_WWO_dt_barrierefrei.pdf Abgerufen am 30.10.2025

30. Deutscher Akademischer Austauschdienst:  Wissenschaft weltoffen kompakt. 2025 S.12
https://www.wissenschaft-weltoffen.de/content/uploads/2025/04/WWO_Kompakt_DT_barrierefrei.pdf

31. Huber, Hans-Jürgen:, Geschäftsführer Studierendenwerke Bonn, MdL.per Zoom am 17.09.2025

32. Kruschwitz, Claudia. „Universität und Stadt- Bauliche Genesevon Universitätstypen und     
      deren Bedeutung im Stadtraum. Dissertation an der RWTH Aachen, 2011

33. „Campus and the City – Urban Design for the Knowledge Society“ Hrsg. Hoeger, Kerstin;
       Christiaanse, Kees. Zürich, 2007

34. Listl, Mathias; Pulus, Stefan: „Ein Campus für Regensburg – Konzeptin – Architketur- Kunst“.
       Regensburg, 2007

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